Sam. IIA 14 / 10 Kauf Exodus
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- Verkäufer:in
- ↳ Name
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- Käufer:in
- ↳ Name
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- Zeuge/Zeugin
- ↳ Name
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- Zeuge/Zeugin
- ↳ Vorlageform
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- Ab'rām, der Priester
- Datierung
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- Ǧumādā ṯ-ṯāniya 992 H. ≈ Juni/Juli 1584
- Text original
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- ק\?\{נ}ה זאת התורה הקדושה יעקב בן {אבר<הם> בן} סעד
הדת דמבני מנשה מן אתא המלך ברת
יצחק בן ישמע{א}ל דמ\נ\{ב}\נ{ב}\ני מנשה והוא
ששה עשר חלק מן ארבע ועשרים חלק
בתרים מאתים כסף אדומי נתן לה בידה
קדם הסהדים וכן בחדש גמדי ב' בשנת
שנים ותשעים ותשע מאות לממלכת ישמעאל
תהיה ברכ<ה> ומב<רכה> על<יו> אמן בעמל משה הנאמן
von anderer Hand am rechten Rand oben, 90° zur Schreibrichtung des Haupttexts:
העד בכן וכתבו
צדקה בן יוסף
\ה???י?\
דמן \ה\עז\י\{ה}
von anderer Hand am rechten Rand unten, 90° zur Schreibrichtung des Haupttexts:
העד בכן וכתבו
אברהם הכ<הן> שמש
הנביים העד
- ק\?\{נ}ה זאת התורה הקדושה יעקב בן {אבר<הם> בן} סעד
- Text übersetzt
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- Diese Heilige Tora kaufte Yāqob ban {Ab'rām ban} Sāʾəd
Ādat (?) aus der Familie Mānāši von Āta Ammēlək*, der Tochter
des Yē'ṣāq ban Yišmāʾəl aus der Familie Mānāši. Er gab ihr
16 Teile von 24 Teilen
für 202 (?) Silber(münzen) ādūmi in die Hand
vor den Zeugen. So (wurde es vollzogen) im Monat Ǧumādā ṯ-ṯāniya des Jahres
992 der Herrschaft Ismaels.
Möge sie ihm gesegnet und gebenedeit sein. Amen. Durch das Verdienst Moses, des Getreuen.
von anderer Hand am rechten Rand oben, 90° zur Schreibrichtung des Haupttexts:
Dies bezeugte und schrieb es
Ṣidqa ban Yūsəf
/???/,
der aus Gaza ist.
von anderer Hand am rechten Rand unten, 90° zur Schreibrichtung des Haupttexts:
Dies bezeugte und schrieb es
Ab'rām, der Priester. Die Sonne
der Propheten bezeugte es.
- Diese Heilige Tora kaufte Yāqob ban {Ab'rām ban} Sāʾəd
- Sprache
- Schrift
- Link zur Handschrift
- Link zur Abbildung
- Bemerkung
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- »16 Teile von 24 Teilen« – Die Handschrift wurde offenbar nicht als Ganzes verkauft,
sondern mehrere Eigentümer hielten Anteile unterschiedlicher Größe bzw. unterschiedlichen
Werts an ihr. Geteilten Eigentumsverhältnisse an einer Torahandschrift sind mehrfach
bezeugt, so wird z. B. in den Kaufverträgen nach Numeri und Deuteronomium in Ms. Nablus,
Synagoge, A, fol. 221r und 268v, geschildert, daß die Handschrift vier Geschwistern
zu (gleichen) Teilen gehört bzw. daß zwei der überlebenden Geschwister ihre Anteile
an den Bruder verkaufen. Mehrere der Kaufverträge in Ms. Dublin, CBL, Heb. 752, fol.
231r, machen deutlich, daß diese Handschrift zu verschiedenen Zeiten zu unterschiedlichen
Teilen auf mehrere Besitzer verteilt war; dabei konnte den Parteien jeweils eine Hälfte
oder einer Partei ein Viertel, einer anderen drei Viertel gehören, wobei die Parteien
wiederum auch mehr als eine Person umfassen konnten. Die hohe Anzahl der 24 Teile,
in die die vorliegende Handschrift laut dem vorliegenden Kaufvertrag geteilt war,
scheint im Vergleich mit anderen bekannten Handschriften in Gemeinschaftsbesitz sehr
hoch, und es stellt sich die Frage, warum von 16 von 24 Teilen anstelle von zwei Dritteln
gesprochen wird. Möglicherweise war die Handschrift unter sehr viele Teilhaber aufgeteilt,
deren Anzahl sich dann mit späteren Verkäufen wieder reduzierte, ohne daß auch die
kleinteilige Aufteilung wieder zusammengefaßt worden wäre. Das zur vorliegenden Handschrift
gehörige Fragment Ms. St. Petersburg, NLR, Sam. IIA 8, enthält einen fragmentarisch
erhaltenen Kaufvertrag, in dem u. a. die Worte מן ארבע ועשרים חלקים – »von 24 Teilen«
– lesbar sind; siehe GALL, HPS, S. LV. Da diese Formulierung und eine Unterteilung
in eine so hohe Anzahl von Teilen innerhalb des untersuchten Korpus nur im vorliegenden
Kaufvertrag belegt ist, ist diese Parallele neben Schreibermerkmalen wie Qiṣṣa-Zeichen
oder der Anzahl der Zeilen pro Seite ein wichtiges Indiz für die Zusammengehörigkeit
der beiden Handschriftenfragmente.
שמש הנביים – »die Sonne der Propheten«. Das Wort שמש kann für »Diener« stehen und kommt in dieser Bedeutung häufiger in Affixen zu Personennamen vor, dann jedoch in der Verbindung mit המכתבים הקדושים als »Diener der Heiligen Schriften«. Da hier jedoch das Substantiv נביים folgt, ist es wahrscheinlicher, daß שמש als »Sonne« im Sinne einer Superlativbestimmung zu deuten ist; siehe zu dieser unter arabischem Einfluß gebildeten Form FLORENTIN, LSH, S. 143f. Für Mose ist das Epitheton שמש נביותה – »Sonne der Prophetie« – belegt. Insofern liegt hier nahe anzunehmen, daß Mose als Zeuge herangezogen wird, ein Phänomen, für das es im vorliegenden Korpus keinen weiteren Beleg gibt.
- »16 Teile von 24 Teilen« – Die Handschrift wurde offenbar nicht als Ganzes verkauft,
sondern mehrere Eigentümer hielten Anteile unterschiedlicher Größe bzw. unterschiedlichen
Werts an ihr. Geteilten Eigentumsverhältnisse an einer Torahandschrift sind mehrfach
bezeugt, so wird z. B. in den Kaufverträgen nach Numeri und Deuteronomium in Ms. Nablus,
Synagoge, A, fol. 221r und 268v, geschildert, daß die Handschrift vier Geschwistern
zu (gleichen) Teilen gehört bzw. daß zwei der überlebenden Geschwister ihre Anteile
an den Bruder verkaufen. Mehrere der Kaufverträge in Ms. Dublin, CBL, Heb. 752, fol.
231r, machen deutlich, daß diese Handschrift zu verschiedenen Zeiten zu unterschiedlichen
Teilen auf mehrere Besitzer verteilt war; dabei konnte den Parteien jeweils eine Hälfte
oder einer Partei ein Viertel, einer anderen drei Viertel gehören, wobei die Parteien
wiederum auch mehr als eine Person umfassen konnten. Die hohe Anzahl der 24 Teile,
in die die vorliegende Handschrift laut dem vorliegenden Kaufvertrag geteilt war,
scheint im Vergleich mit anderen bekannten Handschriften in Gemeinschaftsbesitz sehr
hoch, und es stellt sich die Frage, warum von 16 von 24 Teilen anstelle von zwei Dritteln
gesprochen wird. Möglicherweise war die Handschrift unter sehr viele Teilhaber aufgeteilt,
deren Anzahl sich dann mit späteren Verkäufen wieder reduzierte, ohne daß auch die
kleinteilige Aufteilung wieder zusammengefaßt worden wäre. Das zur vorliegenden Handschrift
gehörige Fragment Ms. St. Petersburg, NLR, Sam. IIA 8, enthält einen fragmentarisch
erhaltenen Kaufvertrag, in dem u. a. die Worte מן ארבע ועשרים חלקים – »von 24 Teilen«
– lesbar sind; siehe GALL, HPS, S. LV. Da diese Formulierung und eine Unterteilung
in eine so hohe Anzahl von Teilen innerhalb des untersuchten Korpus nur im vorliegenden
Kaufvertrag belegt ist, ist diese Parallele neben Schreibermerkmalen wie Qiṣṣa-Zeichen
oder der Anzahl der Zeilen pro Seite ein wichtiges Indiz für die Zusammengehörigkeit
der beiden Handschriftenfragmente.
- Signatur
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- Sam. IIA 14 / 10 Kauf Exodus
- Blatt
-
- fol. 54v
- Art des Eintrags
- Eintragsnummer
-
- 10
- Bearbeiter
-
- Burkhardt
- Bearbeitungsstatus
-
- Ersteingabe komplett
- Statische URL
- https://qalamos.net/receive/RUSpRNBSecEntry_secentry_00000010
- MyCoRe ID
- RUSpRNBSecEntry_secentry_00000010 (XML-Ansicht)
- Lizenz Metadaten
CC0 1.0 Universell
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